Was versteht man unter Devisen?

Unter dem Begriff „Devisen“ (lat. de viso – auf Sicht) versteht man auf fremde Währungen lautende Guthaben (Bankguthaben) und Forderungen im unbaren Zahlungsverkehr. Durch Devisen wird die sofortige oder zumindest sehr kurzfristige Kaufkraft in Fremdwährungen ermöglicht. Aus diesem Grunde werden nur Forderungen mit einer hohen Liquidität zu den Devisen gerechnet, z. B. Schecks, Reiseschecks oder Wechsel, welche in fremden Währungen ausgestellt wurden. Forderungen mit geringerer Liquidität (Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen) zählen nicht zu den Devisen.

Auch Bargeld in fremden Währungen (Banknoten, Münzen), welches außerhalb seiner Währungsgebiete in Umlauf ist, zählt nicht zu den Devisen. Dieses Bargeld wird als „Sorten“ bezeichnet. Erst dann, wenn dieses Bargeld auf ein Bankkonto seiner jeweiligen Landeswährung eingezahlt wird, entstehen Devisen. Devisen erwirtschaftet ein Staat durch Überschüsse seiner Handelsbilanz. In diesem Falle werden mehr Wirtschaftsgüter exportiert als importiert. Die durch den Export eingenommenen Devisen werden wegen des geringeren Imports nicht wieder ausgegeben und bilden so den Devisenbestand eines Staates. Die Höhe des Devisenbestandes eines Landes ist ein wichtiges Kennzeichen bei der Beurteilung seiner Wirtschaftskraft und hat unter anderem für das Rating von Staaten durch spezielle Ratingagenturen Bedeutung. Der Devisenbestand erlaubt einem Staat die Rückzahlung von Verbindlichkeiten bei ausländischen Gläubigern, sichert seine Importfähigkeit und ist ein wesentlicher Bestandteil der Währungsreserven eines Landes.

Handel mit Devisen

Nur dann, wenn jeder Besitzer von Devisen das uneingeschränkte Recht hat, Devisen unabhängig von ihrem Verwendungszweck gegen Inlandswährung oder gegen andere Fremdwährungen zu tauschen und Devisenguthaben zu halten, ist ein freier Devisenverkehr möglich. Diese Konvertibilität (lat. convertere – umtauschen) ist nicht immer und überall gegeben. Einschränkungen gibt es z. B. hinsichtlich des berechtigten Personenkreises oder aber bei so genannten Devisen und Kredit Auszahlungen. Wird lediglich Ausländern oder ausländischen Geldinstituten dieses Recht gewährt, spricht man von Ausländerkonvertibilität. Des Weiteren kann die Konvertibilität von Devisen hinsichtlich bestimmter Währungen begrenzt werden. Auch die Limitierung von Geldbeträgen ist möglich. Einige Staaten beschränken die Konvertibilität von Devisen, indem sie die Beteiligung an inländischen Unternehmen verbieten oder kontrollieren. Derartige Eingrenzungen behindern einen freien Kapitalverkehr. Volle Konvertibilität von Devisen ist somit eine wichtige Eigenschaft von sogenannten Hartwährungsländern (z. B. Schweiz, Bundesrepublik Deutschland). Der Handel konvertibler Devisen findet über staatlich genehmigte Devisenbörsen oder direkt zwischen den Banken statt (Interbankenhandel). Nicht konvertible Währungen haben nur in dem Land Kaufkraft, in dem sie herausgegeben wurden (z. B. Mark der DDR).